Heilpraktiker: Eigene Praxis eröffnen!

Heilpraktiker: Eigene Praxis eröffnen!
Heilpraktiker: Eigene Praxis eröffnen!

Wer sich als Heilpraktiker selbständig machen möchte und demnach eine eigene Praxis eröffnen möchte, muss nicht nur über das eigentliche Fachwissen verfügen. So gilt es ebenfalls über ein gewisses kaufmännisches, wie administratives Wissen Bescheid zu wissen. Schließlich spielt hier nicht nur die gesundheitsorientierte Arbeit mit den Patienten eine Rolle, sondern es muss gleichzeitig ein Betrieb geführt werden. Dieser sollte dann natürlich hinsichtlich der eigenen Einkommenssituation auch profitabel sein. Sowohl administrative, als auch buchhalterische Aufgaben sind demnach ein wichtiger Teil eines Heilpraktikers mit eigener Praxis.

Was sollte ein angehender selbständiger Heilpraktiker mitbringen?

Wer, als Heilpraktiker eine eigene Praxis eröffnen möchte, sollte einige bestimmte Charaktereigenschaften mitbringen. So sollte der selbständige Heilpraktiker belastbar sein, einen gewissen Maß an Empathie, sowie Geduld mitbringen und ebenso über eine emotionale Stabilität verfügen. Es ist durchaus eine Herausforderung sich täglich auf neue Menschen einzulassen. In Bezug auf das Fachwissen hingegen ist es zwingend erforderlich eine fachliche Ausbildung zum Heilpraktiker zu absolvieren. Diese Ausbildung dauert zwischen 10 und 20 Monaten und muss aus dem eigenen Geldbeutel finanziert werden.

Je nach Form der Ausbildung, Anbieter, sowie Dauer ist in diesem Fall mit Kosten in mittlerer zweistelliger Höhe zu rechnen. Ein einwandfreies Führungszeugnis und mindestens ein Hauptschulabschluss zählen hier zu den Vorrausetzungen. Außerdem müssen Auszubildende in diesem Fall mindestens 25 Jahre alt sein.

Eigene Praxisräume als selbständiger Heilpraktiker

Es bedarf einer gewissenhaften Planung wenn darum geht eine Praxisgründung in die Wege zu leiten. Viele Patienten besuchen lieber stillschweigend eine Praxis, anstatt die Dienste eines Freelancers in Anspruch zu nehmen. Hier können sie sich meist sicher sein, dass es auch je nach Therapieform nicht an professionellem Equipment fehlt. Wer sich also kaufmännisch, fachlich, wie persönlich fit fühlt und eine Praxis dieser Art eröffnen möchte, sollte den Standort seiner Heilpraktiker-Praxis sorgfältig auswählen. In erster Linie gilt es darauf zu achten, dass in unmittelbarer Nähe nicht allzu große Konkurrenz herrscht.

Die Selbständigkeit als Heilpraktiker gilt es sorgfältig vorzubereiten

Der Businessplan ist auch hier stets der richtige Ort um seine Gedanken zu ordnen. Dieser dient demnach dazu die Ideen im Kopf in eine zielorientierte, wie strategische Form zu bringen. Hierbei gilt es natürlich auch die Finanzplanung nicht zu vergessen. Neben den Fixkosten für die Miete kann vor allem die Einrichtung der Praxisräume zügige ein Vermögen kosten. Da diese hohen Kosten meist nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden können, muss ein professionell ausgearbeiteter Businessplan dafür sorgen, dass externe Geldgeber gefunden werden, die günstig Kredite anbieten. Bezüglich der individuellen Lebenslage gilt es ebenso sämtliche Fördermöglichkeiten genau zu prüfen.

Angehende selbständige Heilpraktiker sollten sich überlegen ob sie sich nicht spezialisieren wollen

Grundsätzlich sollten Heilpraktiker, die sich selbständig machen möchten, sich immer vorab überlegen, ob sie sich nicht auf bestimmte Gebiete spezialisieren wollen. Idealerweise wird in diesem Fall ein Bereich gewählt, der eine hohe Nachfrage aufweist. Neben den eigenen Qualitätsschwerpunkten ist somit aber ebenso die Nachfrage vor Ort von Bedeutung. Dies gilt auch für die Konkurrenzsituation. Wer als Heilpraktiker hingegen ein umfassendes Behandlungsspektrum anbietet, hat den Vorteil, dass er dauerhaft eine potenziell größere Kundschaft anspricht.

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Folgende Leistungen kann ein selbständiger Heilpraktiker in seiner Praxis anbieten:

Erlaubnisse und Nachweise für selbständige Heilpraktiker

Der Heilpraktiker wird den sogenannten Katalogberufen zugeordnet. Demnach lässt sich auf diese Weise eine Freiberuflichkeit rechtfertigen. Dies gilt gerade dann, wenn ein Heilpraktiker in einer anderen Praxis seine Leistung auf Honorarbasis erbringt. Die Freiberuflichkeit bringt außerdem einige Vorzüge mit. So reicht hier meist eine einfache Buchhaltung und eine Gewerbeanmeldung ist auch nicht erforderlich. Hinzu kommt, dass der Heilpraktiker in diesem Fall nicht Gewerbesteuerpflichtig ist. Wer hingegen ein Unternehmen mitsamt einer Rechtsform wählt, kann einer Gewerbeanmeldung nicht aus dem Weg gehen.

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